Hauskauf, das heißt zuerst zum Notar. Beim Notar werden Immobiliengeschäfte beurkundet, damit auch nichts schief laufen kann. Sicher ist sicher bei so großen Summen.
Vor dem Notartermin ging es erst noch einmal ans Haus. Ein wenig besorgt sind wir schon. An einer Ecke des Dachs fahlen Dachschindeln. Und vor dem Notartermin wollten wir nachschauen, ob durch das schlechte Wetter in den letzten Tagen eventuell doch noch schlimme Schäden passiert sind. Konnten wir vor Ort nicht wirklich sehen – aber das Haus stand noch, und wir konnten nach Waldbröl fahren und „gekauft wie gesehen“ unterschreiben.
Als Notar für unseren Hauskauf in Sinspert wurde von der Verkäuferseite ein Notar in Waldbröl, einem Nachbarort von Reichshof ausgesucht. Da dann aber in der Innenstadt, in der alten Post.
Ein Notartermin ist im Grundsatz was recht langweiliges: Alle Beteiligten kommen zusammen, der Notar verließt den Vertrag und alle unterschreiben. Alle, das sind die Käufer und die Verkäufer, dann auch noch der Makler, der seinen Provisionsanspruch notariell sichert, und natürlich der Notar.
Bei uns eine illustre Runde: Gleich drei Käufer - Dago, Sabine und Markus - ist eher ungewöhnlich. Beim Verkäufer war auch nicht die Verkäuferin da, sondern ein gerichtlich bestellter Vormund. Die Verkäuferin ist nicht mehr geschäftsfähig und die Immobilie wird wohl verkauft, weil sie Ihre Pflegekosten davon bezahlen soll. Der Vormund war mehr oder weniger gelangweilt, eine lästige Pflicht im Rahmen seiner aufgaben. Natürlich die Maklerin der örtlichen Stadtsparkasse. Der junge Notar wirkte sympathisch. So ein „Maximilian von und zu“, jemand der Wert auf alte Adelstitel legt. Sah trotzdem aus wie ein richtiger Mensch. Nun ja, wir waren ja nicht zusammengekommen, um ein Teekränzchen zu machen.
Der Notar ist eine Art "Clearing"-Stelle: Er sorgt dafür, das in dem recht komplexen Prozess eines Eigentumsübertrags bei Immobilien in Deutschland niemand über den Tisch gezogen werden kann. So wird zunächst geprüft, ob der Verkäufer überhaupt Eigentümer ist und damit berechtigt, zu verkaufen. Er richtet eine so genannte „Auflassungsvollmacht“ beim Grundbuchamt ein, damit nicht zeitgleich das Haus an mehrere Käufer verkauft werden kann. Es kann halt nur einen geben.
Dazu kümmert er sich darum, dass alle Voraussetzungen und Genehmigungen für den Eigentumsübertrag erfüllt werden. Er nimmt die verbindlichen Eintragungen vor. Alles immer nach den Willenserklärungen und Bestätigungen aller beteiligten Stellen. Und das können viele sein: Nicht nur der Käufer und der Verkäufer sind beteiligt, es kann beispielsweise auch noch ein Vorkaufsrecht der Kommune vorliegen. Erst wenn diese nicht vorliegt und alle Voraussetzungen für den Eigentumsübertrag vorliegen, wird der Käufer aufgefordert, den Kaufpreis zu überweisen. Und auch erst wenn das passiert ist, werden Grundbucheinträge geändert und erst danach hat der Käufer einen Anspruch auf die „Übergabe“ – die faktische Schlüsselübergabe.
Zwischen dem Notarvertrag und dem de facto Wechsel der Schlüssel liegen ein paar Wochen Niemandsland – halt die Phase, die der Notar organisieren muss. Dafür gibt es keine wirklichen Zeitvorgaben – alles geht halt so schnell, wie es geht. Normalerweise dauert das etwa 4 Wochen. Bei uns allerdings wird es etwas länger dauern.
Dadurch, dass die Verkäuferin nicht selbst auftreten kann, gibt es ein paar zusätzliche Papiere, die ausgestellt werden müssen. Das Amtsgericht muss dem Verkauf zustimmen – eine Prüfung, ob der Verkauf im Interesse der alten Dame oder von wem auch immer entspricht. Eine wirklich sinnvolle Einrichtung: Die Vormunde von Mündeln können nicht alles einfach so machen. Im vorliegenden Fall wird das Amtsgericht sicher zustimmen. Die Eigentümerin ist ine einem Pflegeheim – und von dem Geld werden diese Kosten getragen. Ansonsten müsste Vater Staat für die Koten einspringen. Ein Haus, das nicht mehr gebraucht wird und einen Käufer gefunden hat vs. ausgaben vür Kommune oder Land – da wird die Entscheidung klar sein. Allerdings dauert das seine Zeit. Der Notar kündigt mindestens 4 Wochen Verzögerung an – eher aber mehr. Der Verwaltungsweg …
Klar wollen wir den Kauf schnell über die Bühne bringen. In unserem Fall gibt es direkt zwei Dinge, die fix zu erledigen sind:
* Zum einen brauchen wir den Zugang zum Haus, um das Dach „Winterfest“ zu machen. Das „dürfen“ wir erst, wenn das Eigentum übergegangen ist. Allerdings gibt es in den nächsten Wochen bestimmt viel Regen – und jeder Regen schadet über das kaputte Dach der Haussubstanz.
* Ein zweites kleines Problem ist ein Wasserzählerwechsler, der für zwei Monate unterwegs ist und kostenfrei für die Hauseigentümer die Wasserzähler austauscht. Die Maklerin, die bisher die Schlüsselgewalt hatte, hat uns die entsprechende Anfrage schon weitergeleitet. Allerdings: Solange wir die Schlüssel nicht haben, können wir da auch keinen Handwerker reinlassen.
Gerne möchten wir uns schnell um diese vitalen Interessen des Hauses kümmern – allein können wir das aber nicht. Wir sind in der Nimmerand-Zeit, wo keiner richtig was darf.
Wir haben den Ball an den Vormund gespielt. Wir brauchen Zugang zum Haus – und jetzt warten wir.
Foto: Selfi Markus
Datum: 30.10.2014
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